AGB`s - Spies Lackierung

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AGB`s

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Spies Lackierung



Alle zwischen Spies-Lackierung (im folgenden Anbieter genannt) und den Kunden (im folgenden Auftraggeber genannt) abgeschlossenen Verträge liegen folgende Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB`s genannt) zugrunde:


§  1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen


1.1 Für alle zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge gelten unsere AGB`s. Alle Vereinbarungen, die von unseren AGB`s abweichen bedürfen der Schriftform. Von unseren AGB`s abweichende Vereinbarungen nehmen keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.


1.2.Änderungen an den AGB`s sind vorbehalten.


1.3. Wenn eine oder mehrere Klauseln bzw. Absätze unwirksam sind, so bleiben die restlichen Klauseln und Absätze der AGB`s weiterhin gültig.


§ 2 Terminvereinbarung


2.1. Terminvereinbarungen werden im rechtlichen Sinne als Auftragserteilung behandelt und werden als solche anerkannt. Vor Durchführung der Arbeiten muss der Auftraggeber eine schriftliche Auftragsbestätigung unterzeichnen. Diese ist unabhängig von der Terminvereinbarung.


2.2. Terminvereinbarungen werden mit Einverständnis vom Auftraggeber und Anbieter getroffen. Eilaufträge müssen vom Auftraggeber benannt werden und schriftlich im Auftragsformular festgehalten sein. Eine solche Auftragsannahme behält sich der Anbieter vor, da diese sich nach der Auftragslage richtet.


2.3. Wen Termine nicht eingehalten werden können, sagen Sie mindestens 2 Werktage vorher Bescheid.


§ 3 Reklamation


3.1. Etweilige Beanstandungen sind in unserer Geschäftsstelle unter Vorlage der Rechnung geltend zu machen; offensichtliche Mängel innerhalb von 8 Tagen nach Übernahme. Für nicht erkennbare Mängel wird Gewähr geleistet, wenn der Mangel innerhalb von 3 Wochen bei uns, gegen Vorlage der Rechnung und fotografisch dokumentiert, angemeldet wurde.


3.2. Bei ordnungsgemäß angemeldeten Beanstandungen bessert der Anbieter kostenlos nach oder baut ohne Berechnung Ersatz ein. Im letzteren Fall gehen die ersetzen Teile in das Eigentum vom Anbieter über.


3.3. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei unsachgemäßer Behandlung oder übermäßiger Beanspruchung. Das gleiche gilt, wenn an den vom Anbieter durchgeführten Leistungen durch den Auftraggeber oder Dritte Veränderungen vorgenommen wurden, es sei denn, es ist ausgeschlossen dass die Mängel nicht darauf beruhen können.


§ 4 Haftung und Garantie


4.1. Schadensersatzansprüche seitens des Auftraggebers können nur geltend gemacht werden, wenn dem Anbieter oder einem seiner Mitarbeiter grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz angelastet werden kann.


4.2. Fahrzeugaufbereitung ohne Fahrbtonangleich Bei Lackschäden, die durch den Anbieter verursacht werden und Ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben, wie z.B. durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeiteten Lacken, Kratzern die durch polieren nicht zu entfernen sind etc., können keine Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden.


4.3. Teillackierung ohne Farbtonangleich Wen ein Auftraggeber eine Teillackierung ohne Farbtonangleich wünscht und dies auch auf dem Auftragsformular unterzeichnet hat unterliegt keinerlei Garantieansprüche wenn Farbtonabweichungen auftreten.


4.4. Die Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die vor der Auftragsbearbeitung an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden waren (z.B. Karosserieschäden, Kratzer und Beulen, schadhafte Felgen, Antennen, Außenspiegel, loses und schadhaftes Interieur oder Zubehör, welches im Vorfeld schlecht bzw. unfächmännisch angebracht wurde, etc.) oder durch die Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wurden, wird nicht übernommen.


4.5. Motor-
und Motorenraumwäschen werden bei Ausfällen, des Motors oder Steuergeräts, keinerlei Haftung übernommen. Mit der Auftragserstellung zur Motor-
und Motortraumwäsche bestätigt der Auftraggeber die einwandfreie Elektroabdichtung im Motorenraum und seines Fahrzeuges (z.B. auch Anhängerkupplungssteckdosen).


4.6. Bei empfindlichen Elektrobauteilen (z.B. Alarmanlagen, Auto-
Hifi, etc.) ist der Auftraggeber verpflichtet, diese im Vorfeld der auszuführenden Arbeiten an seinem Fahrzeug dem Anbieter zu melden bzw. dies auch auf dem Auftragsformular schriftlich zu vermerken, da sonst gegen diesen keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.


§ 5 Formalitäten und schriftliche Absicherung


5.1. Vor Beginn der durchzuführenden Arbeiten am Fahrzeug, müssen die Auftragsformulare vom Auftraggeber unterzeichnet werden. Hierzu gehört neben der Auftragsbestätigung ggf. eine Beschreibung der vorhandenen Schäden am Fahrzeug. Diese dienen der rechtlichen Absicherung des Auftraggebers und des Anbieters sowie dessen Mitarbeitern.


5.2. Mit der Unterzeichnung dieser Formulare bestätigt der Auftraggeber ihre Richtigkeit. Zugleich werden durch die Unterzeichnung auch unsere AGB`s und die ggf. auf dem Auftragsformular festgehaltenen außerordentlichen Vereinbarungen akzeptiert und anerkannt. 5.3. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass der Anbieter berechtigt ist, Namen und Adresse des Auftraggebers sowie weitere im Rahmen des Vertragsverhältnisses und zur Kundenbetreuung bzw. zur Auftragsabwicklung erforderliche Daten für interne Zwecke zu speichern. 5.4. Bei mündlichen Aufträgen ist die unterschriebene Rechnung mit dem Auftrag gleich zustellen und die ABGs werden akzeptiert.


§ 6 Zahlungsbedingungen und Zahlungsvereinbarungen


6.1. Unsere Leistungen/Artikel erfolgen grundsätzlich gegen Barzahlung oder nach Vereinbarung auf Rechnung.


6.2. Nach vorheriger mündliche Vereinbarung sind Ausnahmefälle möglich, müssen jedoch auf dem Auftragsformular schriftlich festgehalten werden, da sie sonst unwirksam werden.


6.3. Bei nicht Zahlung behalten wir uns das Unternehmerpfandrecht vor nach § 647 BGB.


§ 7 Preise und Pauschalpreise


7.1. Die Preise des Anbieters sind im Allgemeinen abhängig vom Zustand bzw. vom Arbeitsaufwand. Alle angegebenen Preise, sofern sie nicht mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, entsprechen Fahrzeugen, z.B. mit normalen Verschmutzungsgrad, Schadstellen wo während der Bearbeitung keine versteckten nicht angegebenen Schadstellen auftauchen.


7.2. Preisangaben auf unserer Homepage oder Flyer dienen als Orientierungspreise.


7.3. Sollten während der Auftragserfüllung versteckte Mängel oder Verunreinigungen auftauchen, ist der Auftraggeber erst über den Mehraufwand und Aufpreis zu informieren. Eine Auftragserteilung gegen Mehrkosten kann hierbei telefonisch erteilt werden.


7.4. Nimmt der Auftraggeber die bestellte Waren nicht ab, ist der Anbieter berechtigt, nach fruchtlosen Ablauf einer Frist von 14 Tagen vom Vertrag zurück zutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im letzteren Fall kann der Anbieter 20 % des Kaufpreises ohne Nachweis als Entschädigung verlangen. Der Anbieter behält sich jedoch vor, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen.


7.5. Sämtliche Preisangaben, für Private Auftraggeber, verstehen sich inklusive der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer und zuzüglich der Versandkostenpauschale von 10,00 Euro.


§ 8 Ersatzansprüche/Umtauschrecht


8.1. Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden können nur geltend gemacht werden, wenn der Schaden noch vor verlassen des Grundstückes dem Anbieter oder einer zuständigen Person mitgeteilt und schriftlich dokumentiert worden ist.


8.2. Bei nicht auf dem Auftragsformular vermerkten elektronischen Zusatzelementen (nicht original Zubehör), wird keine Haftung bei einem möglichen entstandenen Schaden übernommen.


8.3. Gemäß Fernabgesetz. Der Kunde hat das Recht, uns die Ware innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt in einem ungebrauchten, unbeschädigten Zustand und in Originalverpackung zurück zugeben. Sollte die Ware bei Rückgabe Spuren von Benutzung oder Beschädigung aufweisen, behalten wir uns das Recht vor Ersatzansprüche gelten zu machen.


§ 9 für Teilehandel


9.1. Ware die gekauft und selber verbaut wurde erlischt der Garantieanspruch. Bei selbst mitgebrachter Ware erlischt der Garantieanspruch auf An-
und Einbau. Bei mitgebrachter Ware die beim An-
oder Einbau defekt ist oder zerstört wird kann der Anbieter nicht haftbar gemacht werden.


9.2. Mit Empfang der Ware wurde der Auftraggeber darauf hin gewissen, dass durch den Ein-
oder Anbau des Artikels die Betriebserlaubnis seines Fahrzeuges erlischt. Eine Einzelabnahme im Sinne der §§ 21, 19 STVZO ist erforderlich um das Fahrzeug nach Ein-
oder Anbau im öffentlichen Straßenverkehr einzusetzen. Mit Materialgutachten /Prüfbericht (kein Teilegutachten oder ABE/Allgemeine Betriebserlaubnis). Es wird keine Gewährleistung für eine Eintragung oder die Eintragungsfähigkeit übernommen.


§ 10 Eigentumsvorbehalt


10.1. Wir behalten uns das Eigentum an der ausgehändigten Sache/geleistete Arbeit bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Leistungsvertrag/Bestellvertrag vor.


10.2. Der Auftraggeber/Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-
, Feuer-
und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs-
und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Auftraggeber/Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Auftraggeber/Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand/geleistete Arbeit gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Auftraggeber/Besteller für den uns entstandenen Ausfall.


10.3. Wird der Artikel mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet(z.B. Blech), so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Artikels. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt ausgehändigten Artikel/Leistungen. Wird der Artikel mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Artikels. Der Auftraggeben/Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.


§ 11 Für alle zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge gilt deutsches Recht.


§ 12 Sonstiges


12.1. Erfüllungsort 24980 Hörup, Gerichtsstand: Flensburg

12.3. Wir behalten uns Schreibfehler, gesetztes Änderungen und Preisschwankungen vor.
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